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AGB

1. Leistungsumfang

 

Die Unterrichtseinheiten finden einmal wöchentlich im gebuchten Umfang statt. Der genaue Wochentag wird durch die Tanzschule im Voraus mitgeteilt. An
gesetzlichen Feiertagen und Feiertagen in Sachsen findet kein Unterricht statt.
Kann eine Unterrichtseinheit durch den Tanzschüler nicht wahrgenommen werden, so
erfolgt keine Erstattung der versäumten Unterrichtseinheit. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, in Abstimmung mit der Tanzschule, diese Unterrichtseinheit in einem anderen
Kurs der gleichen Stufe nachzuholen. Soweit der Tanzschule möglich, haben die
Tanzschüler die Möglichkeit, individuell schwierige Lerninhalte in einem anderen Kurs der
gleichen Stufe kostenfrei zu wiederholen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

 

2. Laufzeit des Vertrages


Dieser Vertrag wird für die Dauer der vereinbarten Leistungszeit abgeschlossen. Er endet
mit der Durchführung der letzten Unterrichtseinheit. Die Verpflichtung des Tanzschülers
zur Zahlung des Honorars während der Vertragszeit wird dadurch nicht berührt, dass der
Unterricht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt angetreten wird oder dem Unterricht
ferngeblieben wird.

3. Kündigung des Vertrages


Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Der Vertrag kann ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende
gekündigt werden.
Die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Im Fall der
außerordentlichen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist dies nach Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung möglich.
Die Kündigung des Vertrages vor Vertragsantritt ist bis zu einer Frist von 6 Werktagen vor
dem ersten Unterrichtsbeginn möglich. Bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall
zurückerstattet.
Bei Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist das Honorar in voller Höhe zu begleichen.

4. Haftung


Die Haftung für Personen- und Sachschäden folgen den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Begrenzung besteht dahingehend, dass die Tanzschule nur für die Schäden haftet,
welche aufgrund ausdrücklicher Anweisung des Tanzlehrers entstanden sind.

5. Sonstiges


Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Geschäftssitz der Tanzschule.
Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Unterrichtsvertrages sowie
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anlagen zu diesem Vertrag sind
Vertragsbestandteile.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchen Gründen,
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen alsbald durch
neue, wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck
möglichst nahe kommen.
Von dem Tanzschüler werden nur gesetzlich notwendige Daten erhoben, verarbeitet und
elektronisch gespeichert. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte
herausgegeben, es sei denn, die Tanzschule ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
dazu aufgefordert oder aufgrund behördlicher Anweisungen verpflichtet oder die
Betroffenen haben hierzu eingewilligt.